Wesenstest

Beim Wesenstest wird die Ungefährlichkeit des Hunde überprüft, ganz vereinfacht ausgedrückt.

Während der Maulkorbbefreiung muss der Hund mit seinem Halter eine Reihe von verschiedenen Situationen durchlaufen und beweisen, dass er im alltäglichen Leben keine Gefahr für Personen oder andere Lebewesen darstellt. Es werden Begegnungen mit anderen Hunden, klappernden Dingen (z.B. Einkaufswagen), betrunkenen Personen und noch einige andere Gegebenheiten herbeigeführt. Der Hund sollte souverän sein und keine aggressiven Handlungen zeigen.

Im Anschluss an die Maulkorbbefreiung kommt die Leinenbefreiung. Hier muss der Hund in verschiedenen Reizsituationen durch den Hundehalter abrufbar sein, beispielsweise wenn ein anderer Hund vorbeikommt, 2 Personen mit einem Ball spielen oder ähnliches.

Auf Wunsch kann auch nur die Maulkorbbefreiung absolviert werden, die Leinenpflicht bleibt dann aber weiterhin bestehen.

Der Test ist gültig für alle Rassen, die nach §10 Landeshundegesetz NRW als  "bestimmte Hunde" eingestuft sind (siehe Hintergrundwissen).

Hintergrundwissen:

Seit 2001 existiert in Deutschland das Landeshundegesetz, das pauschal einige Rassen als gefährlich einstuft und mit einer Maulkorb- und Leinenpflicht versieht. In NRW können Hundehalter mit ihren Hunden einen sogenannten Wesenstest absolvieren, dieser ist auf freiweilliger Basis und entbindet den Halter und seinen Hund von Maulkorb-/Leinenpflicht. Das Landeshundegesetz sieht in jedem Bundesland etwas anders aus, die wichtigsten Infos für NRW habe ich für euch zusammengefasst:

  • betroffen sind die Rassen aus §10 LHundG (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen) und §3 LHundG (American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterier, sowie deren Kreuzungen)
  • junge Hunde der oben genannten Rassen sind bis zur Vollendendung des zweiten Lebensjahres von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit, sofern sie regelmäßig eine Hundeschule besuchen (entsprechende Nachweise sind beim zuständigen Ordungsamt einzureichen)
  • das Mindestalter der zu testenden Hunde ist 18 Monate, dann muss der Test allerdings mit 24 Monaten wiederholt werden. Ich empfehle daher die Prüfung erst mit 24 Monaten zu machen, dann ist diese uneingeschränkt gültig
  • der Wesenstest ist immer personenbezogen und es dürfen auch nur Personen ohne Maulkorb und Leine mit dem Hund spazieren gehen, die die Prüfung tatsächlich absolviert haben. Jede weitere Person muss ebenfalls einen Wesentest zusammen mit dem Hund ablegen.
Termine
Die Termine werden immer wieder aktualisiert, sind aber auch individuell abstimmbar.
Samstag, den 27.01.2024, um 12:00 Uhr
Samstag, den 02.03.2024, um 11:00 Uhr
Kosten
159 € pro Hund
Trainer

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